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Berufshaftpflicht: Freiberufler benötigen Absicherung
20. Juli 2011

Berufshaftpflicht: Freiberufler benötigen Absicherung Während Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber im Fall von verursachten Schäden innerhalb Ihrer Arbeitszeiten versichert sind, gibt es im Bereich der Selbstständigkeit die Berufshaftpflicht. Freiberufler können sich damit schützen. Berufshaftpflicht: Freiberufler sollten sich absichern Da die normale Privathaftpflichtversicherung nur für den privaten Bereich gilt und Selbstständige und Freiberufler auch nicht anderweitig gegen Schäden versichert sind, die im Zuge der beruflichen Tätigkeit auftreten können, ist eine Absicherung sehr sinnvoll. Sie empfiehlt sich in Form der Berufshaftpflicht. Freiberufler haben genau wie Selbstständige aufgrund immer neuer Regelungen und Gesetze ein erhöhtes Risiko, dass aufgrund von Fehlern oder Nicht-Wissen Schäden verursacht werden, für die der Freiberufler in Ausübung seiner Tätigkeit selber verantwortlich ist und somit auch die Kosten für die Regulierung des entstandenen Schadens tragen muss. Abhilfe kann der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung schaffen, die einen guten Schutz vor finanziellen Risiken bietet. Während bei manchen Berufen der Abschluss einer solchen Versicherung vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Ärzten, Architekten oder bei Rechtsanwälten, ist die Versicherung genauso für fast alle anderen freiberuflichen Tätigkeiten sinnvoll. Berufshaftlicht: Freiberufler schützen ihre Existenz Es gibt eine Vielzahl denkbarer Schäden, die vom Freiberufler verursacht und die …
Freiberufler: Sozialversicherung kann Pflicht sein
10. Juli 2011
Freiberufler: Sozialversicherung kann Pflicht sein In Deutschland ist das System der Sozialversicherung auf die Art und Weise geregelt, dass zunächst einmal alle Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet sind, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Etwas anders stellt sich die Situation jedoch bei Selbstständigen dar, ebenso beim Freiberufler. Sozialversicherung bzw. die Pflicht, in dieses gesetzliche System einzahlen, gibt es vom Grundsatz her zunächst einmal für die Freiberufler nicht. Früher galt für alle Freiberufler die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, während heutzutage Freiberufler jedoch bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten ihre Pflichtbeiträge zu zahlen haben. Die Situation für Freiberufler: Sozialversicherung kann Pflicht sein oder nicht Grundsätzlich stellt sich folgende Frage für Freiberufler: Sozialversicherung — Ja oder Nein? Die meisten Freiberufler sehen in der Sozialversicherungspflicht eher Nachteile, weil man so gezwungen wird, zum Beispiel in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung besteht zum Beispiel bei allen Freiberuflern, die einen so genannten verkammerten Beruf ausüben und somit eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Notar, Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder als Steuerberater ausüben. Gleiches gilt ebenso in der Regel für Architekten, Wirtschaftsprüfer und Apotheker. Diese Berufsgruppen zahlen zwar nicht direkt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, dafür …
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