Freiberufler: Sozialversicherung kann Pflicht sein In Deutschland ist das System der Sozialversicherung auf die Art und Weise geregelt, dass zunächst einmal alle Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet sind, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Etwas anders stellt sich die Situation jedoch bei Selbstständigen dar, ebenso beim Freiberufler. Sozialversicherung bzw. die Pflicht, in dieses gesetzliche System einzahlen, gibt es vom Grundsatz her zunächst einmal für die Freiberufler nicht. Früher galt für alle Freiberufler die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, während heutzutage Freiberufler jedoch bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten ihre Pflichtbeiträge zu zahlen haben. Die Situation für Freiberufler: Sozialversicherung kann Pflicht sein oder nicht Grundsätzlich stellt sich folgende Frage für Freiberufler: Sozialversicherung — Ja oder Nein? Die meisten Freiberufler sehen in der Sozialversicherungspflicht eher Nachteile, weil man so gezwungen wird, zum Beispiel in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung besteht zum Beispiel bei allen Freiberuflern, die einen so genannten verkammerten Beruf ausüben und somit eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Notar, Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder als Steuerberater ausüben. Gleiches gilt ebenso in der Regel für Architekten, Wirtschaftsprüfer und Apotheker. Diese Berufsgruppen zahlen zwar nicht direkt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, dafür
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2 Kommentare zu “Freiberufler: Sozialversicherung kann Pflicht sein”

  1. bladerider87 sagt:

    zahnarzt ist falsch geschrieben

  2. angryDavid sagt:

    Zahrzt^^ übler tippfehler

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